Häusliche Betreuung: Leistungsbezug verlängert
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad, die zu Hause leben, haben Anspruch auf einen zusätzlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Es ist geplant, dass Betreuungs- und Entlastungsleistungen aus dem Jahr 2019 bis zum Jahresende 2020 erbracht und abgerechnet werden können.
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