Der Betriebs­rat, als Schnitt­stel­le zwi­schen Beleg­schaft und Geschäfts­lei­tung, besteht aus 13 Mit­glie­dern. In wöchent­li­chen Sit­zun­gen (don­ners­tags ab 8:00 Uhr) wer­den aktu­el­le The­men dis­ku­tiert, Beschlüs­se gefasst und Lösungs­an­sät­ze und Vor­schlä­ge zu Anfra­gen aus dem Kolleg*innenkreis entwickelt.

Frau schaut sich die Website der Volkssolidarität am Computer an.

Unsere Aufgaben

Kern­auf­ga­ben eines Betriebs­ra­tes sind die Mit­be­stim­mung bei per­so­nel­len Ein­zel­maß­nah­men (Ein­stel­lung, Kün­di­gung, Umset­zung, Ein­grup­pie­rung) sowie das Vor­schlags- oder Initia­tiv­recht zum Bei­spiel im Bereich des betrieb­li­chen Gesund­heits­ma­nage­ments oder in Fra­gen der Arbeitssicherheit.

Wir unter­stüt­zen Sie als Kolleg*innen bei Mitarbeiter*innengesprächen oder im betrieb­li­chen Ein­glie­de­rungs­ma­nage­ment, sowohl in Form vor­be­rei­ten­der Gesprä­che auf den Ter­min, als auch als Beglei­tung zu den Ter­mi­nen selbst.

Ger­ne infor­mie­ren wir Sie auch bei Fra­gen zur Arbeits­ver­trags­richt­li­nie (AVR), zur Ver­gü­tungs­ord­nung und zu Betriebsvereinbarungen.

Unser Selbstverständnis

Wir ver­ste­hen uns als Ansprech­part­ner für Vor­schlä­ge und Hin­wei­se und Anlauf­stel­le bei Kon­flik­ten im Kolleg*innenkreis oder mit Vor­ge­setz­ten und sind stets bemüht ein offe­nes Ohr für alle Kolleg*innen zu haben!

Unsere Verantwortung

Betriebs­ver­samm­lun­gen, in denen ein Tätig­keits­be­richt über die Arbeit des ver­gan­ge­nen Quar­tals abge­legt wird, fin­den vier­tel­jähr­lich ent­we­der als Voll­ver­samm­lung oder als Teil­be­triebs­ver­samm­lung für ein­zel­ne Arbeits­be­rei­che statt. Ergän­zend hier­zu erscheint quar­tals­wei­se unse­re Info­bro­schü­re „Betriebs­rat Information“.

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung ist die gewähl­te Inter­es­sen­ver­tre­tung der schwer­be­hin­der­ten und gleich­ge­stell­ten Beschäf­tig­ten (§§ 177–180 SGB IX).

Zu ihren Auf­ga­ben gehören:

  • die Bera­tung und Unter­stüt­zung bei der Bean­tra­gung einer Schwer­be­hin­de­rung sowie bei Fol­ge­an­trä­gen und Gleichstellungsanträgen,
  • bei ableh­nen­den Beschei­den Unter­stüt­zung im Widerspruchsverfahren,
  • die För­de­rung der Ein­glie­de­rung von schwer­be­hin­der­ten Men­schen ins Arbeitsleben,
  • die Bera­tung zur Aus­stat­tung von behin­der­ten­ge­rech­ten Arbeitsplätzen
  • die Bean­tra­gung von Gel­dern, die zum Aus­gleich einer Schwer­be­hin­de­rung dienen
  • die Beglei­tung und Bera­tung bei Ein­stel­lungs- und Ver­set­zungs­ver­fah­ren, sofern sich schwer­be­hin­der­te oder gleich­ge­stell­te Men­schen bewor­ben haben
  • und Gesprächs­be­glei­tun­gen bei Pro­ble­men am Arbeitsplatz
  • Kon­takt:

  • N.N.

Ansprechpartner

Ann-Sophie Uhlemann. Betriebsratsvorsitzende.
Daniela Glatz. Stellvertretende Betriebsratsvorsitzende.

Bürozeiten

Mon­tag: 8:00 – 15:00 Uhr

Diens­tag: 8:00 – 15:00 Uhr

Mitt­woch: 8:00 – 15:00 Uhr

Don­ners­tag: nach­mit­tags nach Vereinbarung

Frei­tag: 8:00 – 15:00 Uhr