Der Betriebsrat, als Schnittstelle zwischen Belegschaft und Geschäftsleitung, besteht aus 13 Mitgliedern. In wöchentlichen Sitzungen (donnerstags ab 8:00 Uhr) werden aktuelle Themen diskutiert, Beschlüsse gefasst und Lösungsansätze und Vorschläge zu Anfragen aus dem Kolleg*innenkreis entwickelt.

Unsere Aufgaben
Kernaufgaben eines Betriebsrates sind die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen (Einstellung, Kündigung, Umsetzung, Eingruppierung) sowie das Vorschlags- oder Initiativrecht zum Beispiel im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements oder in Fragen der Arbeitssicherheit.
Wir unterstützen Sie als Kolleg*innen bei Mitarbeiter*innengesprächen oder im betrieblichen Eingliederungsmanagement, sowohl in Form vorbereitender Gespräche auf den Termin, als auch als Begleitung zu den Terminen selbst.
Gerne informieren wir Sie auch bei Fragen zur Arbeitsvertragsrichtlinie (AVR), zur Vergütungsordnung und zu Betriebsvereinbarungen.
Unser Selbstverständnis
Wir verstehen uns als Ansprechpartner für Vorschläge und Hinweise und Anlaufstelle bei Konflikten im Kolleg*innenkreis oder mit Vorgesetzten und sind stets bemüht ein offenes Ohr für alle Kolleg*innen zu haben!
Unsere Verantwortung
Betriebsversammlungen, in denen ein Tätigkeitsbericht über die Arbeit des vergangenen Quartals abgelegt wird, finden vierteljährlich entweder als Vollversammlung oder als Teilbetriebsversammlung für einzelne Arbeitsbereiche statt. Ergänzend hierzu erscheint quartalsweise unsere Infobroschüre „Betriebsrat Information“.
Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten (§§ 177–180 SGB IX).
Zu ihren Aufgaben gehören:
- die Beratung und Unterstützung bei der Beantragung einer Schwerbehinderung sowie bei Folgeanträgen und Gleichstellungsanträgen,
- bei ablehnenden Bescheiden Unterstützung im Widerspruchsverfahren,
- die Förderung der Eingliederung von schwerbehinderten Menschen ins Arbeitsleben,
- die Beratung zur Ausstattung von behindertengerechten Arbeitsplätzen
- die Beantragung von Geldern, die zum Ausgleich einer Schwerbehinderung dienen
- die Begleitung und Beratung bei Einstellungs- und Versetzungsverfahren, sofern sich schwerbehinderte oder gleichgestellte Menschen beworben haben
- und Gesprächsbegleitungen bei Problemen am Arbeitsplatz
Ansprechpartner


Bürozeiten
Montag: 8:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 8:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: nachmittags nach Vereinbarung
Freitag: 8:00 – 15:00 Uhr