Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben die Möglichkeit, die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Unser Anliegen ist es, die Pflegebedürftigen und die pflegenden Angehörigen zu unterstützen, beispielsweise bei Betreuung und Zuwendung im Alltag oder bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.
An wen richten sich die Betreuungs- und Entlastungsleistungen?
Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden.
Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen können bei Pflegegrad 1 auch über die Inanpruchnahme von Pflegesachleistungen abgerufen werden.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Für die Inanspruchnahme muss ein Pflegegrad vorliegen.
Mögliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
- Begleitung bei Einkäufen, Theater- und Zoobesuchen, Arztbesuchen, Stadtbummeln etc.
- Begleitung bei Spaziergängen, auch für Rollstuhlfahrer
- Anregung und Unterstützung bei sozialen Kontakten
Unterstützung durch die Pflegekasse
Seit Januar 2017 steht Pflegebedürftigen aller Pflegegrade (1 bis 5) ein einheitlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser ist zweckgebunden und keine pauschale Geldleistung. Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt und nicht mit anderen Leistungsansprüchen verrechnet.
Bei Bedarf vermitteln wir den pflegenden Angehörigen die Möglichkeit der Beratung über Pflegekurse, die wir in Kooperation mit der Pflegekasse der AOK Plus regelmäßig durchführen.
Informationen zur Beantragung finanzieller Unterstützung über die Pflegekassen erhalten Sie über unsere Pflege- und Sozialberaterin sowie in unseren Sozialstationen.
Ansprechpartner

