Das Sozialzentrum „An den Gärten“ wurde 2015 neu errichtet. Die drei Pflegeetagen lehnen sich an das vom Kuratorium Deutsche Altershilfe maßgeblich beeinflusste Hausgemeinschaftsprinzip an, das die Pflegeheime der vierten Generation kennzeichnet. Großzügige, lichtdurchflutete Wohn- und Essbereiche schaffen die baulichen Voraussetzungen dafür, die Bewohner aktiv in die Abläufe einzubinden und sind Herzstücke der Hausgemeinschaften. Unsere Pflegeetagen verfügen über Einzelzimmer mit separatem Sanitärbereich.
Für die Aufnahme ist ein Pflegegrad notwendig. Interessenten können sich jederzeit gern melden. Vereinbaren Sie bitte einen Termin bei Frau Anja Rabe (Verwaltung vollstationäre Pflege).
Das Sozialzentrum „An den Gärten“ befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft zu unserem Altenpflegeheim „Sonnenschein“, der Kindertagesstätte „Prisma“, dem Seniorenbüro Alt-West und der Betreuten Wohnanlage Saalfelder Straße und ermöglicht so einen generationenübergreifenden Austausch.
Der Standort ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar.
- Straßenbahn – Linien 8 und 15 – Haltestelle Bushof Lindenau
- Bus – Linien 60 und 80 – Haltestelle Bushof Lindenau
- S‑Bahn – Linie S 1 – Haltepunkt Leipzig-Lindenau
Laut Gesetzgeber wird ab Januar 2022 ein Leistungszuschlag nach §43 c SGBXI gewährt. Dieser bemisst sich anhand der Dauer der Inanspruchnahme von Leistungen für die vollstationäre Pflege und ist direkt mit der jeweiligen Pflegekasse abzurechnen. Im ersten Jahr beträgt der Leistungszuschlag im Sozialzentrum "An den Gärten" für die Pflegegrade 2 bis 5 monatlich 59,27 Euro.
Besucherregelungen für unser Sozialzentrum
Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Pflegeheime,
auf Grund der Corona-Pandemie gelten in unserem Sozialzentrum „An den Gärten“ weiterhin spezifische, angepasste Besuchsregelungen. Wir bitten um Beachtung. Ihre Einhaltung dient der Gesundheit und dem Infektionsschutz aller Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeitenden sowie Besucherinnen und Besucher.
Die wichtigsten Bestimmungen sind:
Grundsätzlich sind Besuche in unserer Einrichtung möglich, wenn
- die/der Besuchende keine Erkältungssymptome aufweist.
- die/der Besuchende keiner Quarantäne-/Absonderungspflicht unterliegt.
- die/der Besuchende nicht im Kontakt zu einer SARS-CoV‑2 infizierten Person steht bzw. der Kontakt länger als 14 Tage her ist und er selbst nicht unter einer Absonderung steht.
- die/der Besuchende einen aktuellen negativen Testnachweis (nicht älter als 24h PoC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist) einer anerkannten Teststelle (bspw. Apotheke/Corona-Testzentrum) vorweist oder die Testmöglichkeit vor Ort in Anspruch nimmt. Aufgrund der Gefahr von Impfdurchbrüchen gilt dies auch für genesene und geimpfte Besucherinnen und Besucher. Ein mitgebrachter Selbst-/Laientest wird nicht akzeptiert.
- die zur Nachweisführung entsprechenden Bescheinigungen gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
Planung von Besuchen/Besuchsanmeldung:
- Sofern Sie Ihr eigenes Schnelltestergebnis einer anerkannten Teststelle (nicht älter als 24h PoC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist) mitbringen, kann auf eine vorherige Terminvereinbarung verzichtet werden.
- Der Besuch ist bei erforderlicher Testung vor Ort nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung sowie Terminvergabe durch die Heimleitung bzw. die Verwaltungsmitarbeitenden möglich (an Werktagen).
- Einlass wird nach Betätigen der Klingel gewährt. Der/die Besuchende meldet sich werktägig bitte bei der Verwaltung und am Wochenende über die pflegerischen Bereiche an.
Generelle Hygienestandards:
- Die Abstandsregeln sind einzuhalten (1,5 Meter).
- Das Tragen einer FFP2-Maske während des Besuchs ist für Besucher*innen während des Besuchs verpflichtend.
- Die Besucher*innen sollten ihre FFP2-Schutzmasken selbst mitbringen. „Community-Masken“ und OP-Masken sind nicht zulässig.
- Während des Besuchs ist auf die Hygieneregeln (z. B. Händedesinfektion) zu achten.
Bitte beachten Sie ergänzend das Konzept zur Regelung von Besuchen und zum Betreten sowie zum Verlassen und zur Rückkehr unserer Pflegeeinrichtung, welches über die Website als Download zur Verfügung steht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.
Ihr Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e. V.