Im Altenpflegeheim "Sonnenschein" bieten wir neben der vollstationären Pflege zusätzliche Zimmer in Form von Kurzzeitpflege an. Die Gäste der Kurzzeitpflege können die Infrastruktur des Hauses wie die Bewohner im vollen Umfang nutzen. Die Kurzzeitpflege dient der zeitlich befristeten stationären Ganztagsbetreuung pflegebedürftiger betagter Menschen mit einem individuellen Pflegegrad, die ansonsten in der eigenen Häuslichkeit gepflegt werden bzw. deren häusliches Pflegeumfeld vorübergehend wegfällt.
Die Kurzzeitpflege verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele:
- Angehörige und andere Pflegepersonen von der Pflege zu entlasten, ihnen Urlaub und Erholung zu ermöglichen, sowie sie bei Krankheit und sonstigen Ausfällen zu vertreten.
- Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen, sowie nach schwerer Krankheit und Krisensituationen, Operationen etc. die Nachsorge sicherzustellen.
An wen richtet sich die Kurzzeit- und Verhinderungspflege?
Pflegebedürftige, deren Pflegeumfeld vorübergehend wegfällt und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen
Welche Voraussetzungen gibt es?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad haben im Sinne des SGB XI einen Anspruch gegenüber ihrer Pflegekasse auf Leistungen der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI. Vier Wochen (28 Tage) pro Kalenderjahr werden unsere Gäste nach einem Krankenhausaufenthalt oder Urlaub der pflegenden Verwandten wieder auf die eigene Häuslichkeit vorbereitet.
Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Präsenz von qualifiziertem Fachpersonal rund um die Uhr
- Motivierende und aktivierende soziale Betreuung und Pflege
- Großzügige Außenanlage
- Versorgung über unsere hauseigene Küche
- Friseur und Fußpflegeservice
- Möbel, Rufanlage, Kabelanschluss
Kosten
Anteile (Pflege) pro Tag trägt die Pflegekasse bis zu max. 1.774 Euro/Jahr Wir beraten Sie gern zu Kombinationsmöglichkeiten mit Leistungen aus dem Bereich Verhinderungspflege. |
|
PG 2 | 63,03 € |
PG 3 | 79,21 € |
PG 4 | 96,07 € |
PG 5 | 103,63 € |
weitere Kosten (Entgelt pro Tag) |
|
Azubi | 2,83 € |
Unterkunft | 17,65 € |
Verpflegung | 5,50 € |
Invest.-aufwand | 6,73 € |
Hinweis: Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen in Höhe von 1.774 Euro für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann um bis zu 1.612 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln der Verhinderungspflege erhöht werden.