Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad, die zu Hause leben, haben Anspruch auf einen zusätzlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat. Über diesen Topf können beispielsweise Betreuungs- und Entlastungsleistungen, wie die Begleitung bei Einkäufen, Arztbesuchen oder Spaziergängen, sowie hauswirtschaftliche Dienste finanziert werden. Laut aktueller Gesetzgebung dürfen Betreuungs- und Entlastungsleistungen aus dem Jahr 2019, welche normalerweise im Juni ausgelaufen wären, weiterhin erbracht und abgerechnet werden: nach derzeitigem Stand bis zum 30. September 2020. Es ist jedoch eine Verlängerung bis zum 31. Dezember 2020 geplant. Diese soll mit Wirkung zum 1. Oktober 2020 beschlossen werden.
Sie suchen hauswirtschaftliche Unterstützung oder möchten zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen? Dann sind wir gern für Sie da! Ihre Ansprechpartnerinnen sind Frau Mandy Czempiel und Frau Grit Büßert (Telefon: 0341 / 30 38 951).