Informationen zu Beratungsbesuchen nach §37.3 SGB XI
Zur Herabsetzung des Infektionsrisikos der Pflegebedürftigen und aller in der Pflege tätigen Beschäftigten hat Bundesgesundheitsminister Spahn gemeinsam mit dem Bevollmächtigen der Bundesregierung für Pflege, Andreas Westerfellhaus, verschiedene Maßnahmen vorgestellt. Eine Maßnahme betrifft die Handhabung mit den Beratungsbesuchen nach § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI. Hier finden Sie nähere Informationen.
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