(Stand: 28.01.2021, 8:00 Uhr)
Der Freistaat Sachsen hat am 26. Januar 2021 eine neue Corona-Schutzverordnung beschlossen, die vom 28. Januar 2021 bis einschließlich 14. Februar 2021 in Kraft ist. Damit bleiben auch unsere Kindertagesstätten geschlossen. Eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten.
Informationen zur Notbetreuung in den Kindertagesstätten:
Hinweis: Eltern, die die Notbetreuung bereits vor dem 28. Januar 2021 in Anspruch genommen haben, müssen das Formblatt nicht noch einmal in ihrer Kita abgeben.
Formblatt_Notbetreuung ab 28.01.2021
Übersicht_Notbetreuung_berechtigte Berufsgruppen ab 28.01.2021
Formular Gesundheitsbestaetigung ab 01.10.2020