(Stand: 29. April 2021, 09:00 Uhr)
Liebe Eltern,
im Zuge der Änderungen zum Infektionsschutzgesetz ist für den Betrieb unserer Kindertagesstätten die Inzidenz in der Stadt Leipzig maßgeblich. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:
- Seit Montag, dem 26. April 2021, gilt, dass die Kindertagesstätten bei einer Inzidenz kleiner 165 im eingeschränkten Regelbetrieb geöffnet sind.
- Sofern jedoch die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 165 liegt, greift ab dem übernächsten, also dem fünften, Tag die Notbetreuung. Sie erhalten dann zeitnah eine entsprechende Information von Ihrer Kita-Leitung.
- Seitens des Freistaates Sachsen wurde eine Übersicht über berechtigte Berufsgruppen für die Notbetreuung veröffentlicht.
- Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung finden Sie untenstehend ein aktualisiertes Formular, welches Sie ausgefüllt bei Ihrer Kita-Leitung abgeben.
- Wenn die Inzidenz fünf Tage in Folge wieder unter 165 liegt, gelten ab dem übernächsten, also dem siebten, Tag die einrichtungsspezifischen Regelungen zum eingeschränkten Regelbetrieb.
Dokumente
Übersicht über berechtigte Berufsgruppen für die Notbetreuung Stand 23.04.21
Formular zum Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung Stand 23.04.21
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e.V.