(Stand: 08.05.2020, 9:00 Uhr)
Zur Herabsetzung des Infektionsrisikos der Pflegebedürftigen und aller in der Pflege tätigen Beschäftigten hat Bundesgesundheitsminister Spahn gemeinsam mit dem Bevollmächtigen der Bundesregierung für Pflege, Andreas Westerfellhaus, am 19. März 2020 verschiedene Maßnahmen vorgestellt. Eine Maßnahme betrifft die Handhabung mit den Beratungsbesuchen nach § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI.
Aus der Veröffentlichung des Bevollmächtigten für Pflege:
„Es wird die Möglichkeit geschaffen, auf die nach § 37 Absatz 3 Satz 1 SGB XI vorgeschriebenen Beratungsbesuche zu verzichten, ohne den Pflegegeldanspruch zu kürzen. Die Pflegekassen verzichten bis zum 30. September 2020 vollständig auf die Durchführung und Überprüfung der Beratungsbesuche. Auch eine rückwirkende Kürzung oder Entziehung soll ausgeschlossen werden. Dabei bleibt aber der Anspruch der Pflegebedürftigen auf einen Beratungsbesuch unverändert, einem entsprechenden Bedarf ist weiter grundsätzliche Rechnung zu tragen. Als Alternative kommen telefonische und digitale Beratungen in Betracht.“