(Stand: 19.02.2021, 10:00 Uhr)
Der Gesetzgeber hat eine Erweiterung hinsichtlich der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld 2021 beschlossen. Demnach gibt es einen zusätzlichen Anspruch von jeweils 10 zusätzlichen Tagen für jedes Elternteil, bei Alleinerziehenden sind es weitere 20 Tage. Dieser Anspruch gilt auch, wenn die Betreuung des Kindes pandemiebedingt zu Hause erforderlich ist.
Hinweis: Eltern, die während der Corona-Pandemie im Jahr 2021 bei ihrer Krankenkasse wegen der Nicht-Inanspruchnahme von Kita, Kindertagespflege oder Schule Kinderkrankengeld beantragen, benötigen ggf. eine Bescheinigung der Einrichtung.
Hier finden Sie eine entsprechende Vorlage unseres Stadtverbandes sowie eine Musterbescheinigung und ein Informationsschreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: