(Aktualisierter Stand: 13.05.2022)
Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Pflegeheime,
auf Grund der Corona-Pandemie gelten in unserem Altenpflegeheim „Sonnenschein“ und im Sozialzentrum „An den Gärten“ weiterhin spezifische, angepasste Besuchsregelungen. Wir bitten um Beachtung. Ihre Einhaltung dient der Gesundheit und dem Infektionsschutz aller Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeitenden sowie Besucherinnen und Besucher.
Die wichtigsten Bestimmungen sind:
Grundsätzlich sind Besuche in unserer Einrichtung möglich, wenn
- die/der Besuchende keine Erkältungssymptome aufweist.
- die/der Besuchende nicht im Kontakt zu einer SARS CoV‑2 infizierten Person steht bzw. der Kontakt länger als 14 Tage her ist und er selbst nicht unter einer Absonderung steht.
- die/der Besuchende einen aktuellen negativem Testnachweis (nicht älter als 24h PoC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist) einer anerkannten Teststelle (bspw. Apotheke/ Corona-Testzentrum) vorweist oder die Testmöglichkeit vor Ort in Anspruch nimmt. Aufgrund der Gefahr von Impfdurchbrüchen gilt dies auch für genesene und geimpfte Besucherinnen und Besucher. Ein mitgebrachter Selbst-/Laientest wird nicht akzeptiert.
- die zur Nachweisführung entsprechenden Bescheinigungen gemeinsam mit einem amtlichen Ausweispapier im Original zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
Besuchs- und Testzeiten:
- Altenpflegeheim „Sonnenschein“
- montags bis freitags jeweils von 9:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 18:30 Uhr (letzter Einlass 16.30 Uhr)
- Wochenende und Feiertage: 14:00 bis 16:00 Uhr (Testung nur zwischen 14:00 und 14:30 Uhr)
- Sozialzentrum „An den Gärten“
- montags bis freitags jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr (letzter Einlass 16.00 Uhr)
- Wochenende und Feiertage: 14:00 bis 16:00 Uhr (Testung nur zwischen 14:00 und 14:30 Uhr)
Sofern Sie Ihr eigenes Schnelltestergebnis einer anerkannten Teststelle (nicht älter als 24h PoC-Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden) mitbringen, kann auf eine vorherige Terminvereinbarung verzichtet werden.
Besuchsumfang:
Aufgrund der vorhandenen Testkapazitäten vor Ort müssen Besuche aus organisatorischen Gründen eingeschränkt werden. Sollten Sie eine Testung vor Ort in Anspruch nehmen wollen, vereinbaren Sie bitte einen Besuchstermin innerhalb der Besuchszeiten. Besuche im Innenbereich sind möglichst auf 2 Stunden zu begrenzen. In den Bewohnerzimmern sollten sich nie mehr als 2 Besuchende gleichzeitig aufhalten.
Besuchsanmeldung:
- Der Besuch ist bei erforderlicher Testung vor Ort nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung sowie Terminvergabe durch die Heimleitung bzw. die Verwaltungsmitarbeitenden möglich (an Werktagen).
- Einlass wird nach Betätigen der Klingel gewährt. Der/die Besuchende meldet sich werktägig bitte bei der Verwaltung und am Wochenende über die pflegerischen Bereiche an (siehe Regelung Besuchs- und Testzeiten)
Generelle Hygienestandards:
- Die Abstandsregeln sind einzuhalten (1,5 Meter).
- Das Tragen einer FFP2-Maske während des Besuchs ist für Besucher/-in während des Besuchs verpflichtend.
- Die Besucher*innen sollten ihre FFP2-Schutzmasken selbst mitbringen. „Community-Masken“ und OP-Masken sind nicht zulässig.
- Während des Besuchs ist auf die Hygieneregeln (z. B. Händedesinfektion) zu achten.
Bitte beachten Sie ergänzend das Konzept zur Regelung von Besuchen und zum Betreten sowie zum Verlassen und zur Rückkehr unserer Pflegeeinrichtung, welches in der Einrichtung eingesehen werden kann.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung.
Ihr Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e.V.