(Stand: 19. April 2021, 13:00 Uhr)
Liebe Eltern,
auf Grundlage der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen gelten für das Betreten unserer Kindertagesstätten spezifische Regelungen. Bitte beachten Sie beim Bringen und Abholen Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder:
- Der Zutritt auf das Gelände der Kita ist ausschließlich mit einer medizinischen Gesichtsmaske (FFP2-Maske oder OP-Maske) gestattet.
- Der Zutritt in das Kita-Gebäude ist zudem ausschließlich mit dem Nachweis eines negativen Corona-Virus-Testnachweises möglich. Dieser kann entweder durch eine für die Abnahme des Tests zuständigen Stelle ausgestellt sein oder in Form einer qualifizierten Selbstauskunft erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Nachweises und die Testdurchführung nicht länger als 72 Stunden zurückliegen dürfen.
In welcher Form in Ihrer Kita das Bringen und Abholen für die Kinder organisiert wird, haben Sie bereits durch die Eirichtungsleitung erfahren. Sollte dies nur über das Außengelände erfolgen, ist hierzu kein Testnachweis erforderlich.
Bitte nutzen Sie für die qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen Antigen-Selbsttests dieses Formular der Sächsischen Staatsregierung:
Qualifizierte Selbstauskunft zum Vorliegen eines negativen Selbsttests SARS CoV 2 Virus (neu mit 72-Stunden-Regelung)
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Ihr Volkssolidarität Stadtverband Leipzig e.V.