(Stand: 27.08.2020, 10:00 Uhr)
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat am 13. August 2020 eine neue Allgemeinverfügung bekanntgemacht, die den Betrieb von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von Schulen und Schulinternaten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie regelt. Diese Allgemeinverfügung wird am 31. August 2020 wirksam und ist bis zum 21. Februar 2021 gültig.
In diesem Zusammenhang beachten Eltern bitte diese Formulare und Informationen:
Formular Gesundheitsbestätigung ab 31.08.2020
Formular Kenntnisnahme der Eltern zu Infektionsschutz & Betretungsverboten
Hinweis: Das Formular ist ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 7. September 2020 in der jeweiligen Einrichtung abzugeben.
Elterninfo Hygiene- und Schutzmaßnahmen Stand 20.08.2020