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Hausnotruf

Unser Hausnotruf
Armband
Service rund um die Uhr - Auf Knopfdruck!

Sozialstation
Schenkendorfstraße 17a
04275 Leipzig


Frau Turich
Hausnotruf
Tel.: 0341-3915514
Fax: 0341-3917278
Mail: m.turich@volkssolidaritaet-leipzig.de

Sicherheit und Service – ganz bequem auf Knopfdruck

Gehören Sie auch zu den Menschen, die so lange wie möglich in ihrer Wohnung bleiben möchten oder befürchten, im Notfall ohne Hilfe zu sein?

Dabei ist es sehr einfach, sich auch für Privathaushalte eine solche Dienstbereitschaft installieren zu lassen. Die Nutzung des Hausnotrufs setzt keine Mitgliedschaft in der Volkssolidarität voraus.

Von uns erhalten Sie alles aus einer Hand, vom ersten kostenlosen Beratungsbesuch, der Anmeldung und Installation des Gerätes bis hin zur 24-stündigen Hilfeleistung und Wartung der Geräte.

Sie erhalten schnelle und unkomplizierte Hilfe in Notsituationen.

Auch eine vorübergehende Nutzung z.B. bei Urlaub von Angehörigen oder nach einem Krankenhausaufenthalt ist möglich.

Wie funktioniert der Hausnotrufdienst?

Mit einem kleinen Funkgerät, so groß wie eine Armbanduhr, welches am Arm oder als Umhänger getragen wird, können von jeder Stelle innerhalb der gesamten Wohnung per Knopfdruck Notrufe gesendet werden.
Das Funkgerät ist wasserdicht, schlagfest und kann sogar unter der Dusche oder in der Badewanne getragen werden.
Die abgegebenen Notrufe gelangen automatisch über das Telefonnetz direkt in die Notrufzentrale der Volkssolidarität und werden dort von erfahrenen Mitarbeitern entgegen genommen.

Das bedeutet 24 Stunden am Tag sofortige und bedarfsgerechte Hilfe.

Was ist erforderlich?

Es wird ein analoger Telefonanschluss (TAE) eines Telefonanbieters und eine separate 220V Steckdose benötigt. Ob Ihr Telefonanbieter geeignet ist, stimmen Sie bitte mit Frau Turich ab.

Was kostet der Notruf?

einmalige Aufschaltgebühr:
25,05 €

Einmalige Aufschaltgebühr (für Mitglieder der Volkssolidarität)
10,49 €

Grundpaket, mit oder ohne Schlüsselhinterlegung bei der Volkssolidarität
25,00 €

Der Einsatz der Schwestern wird im Bedarfsfall zusätzlich berechnet.

Unterstützung durch die Pflegekasse

Dieses Gerät ist ein Pflegehilfsmittel nach §78 Abs.1 SGB XI.

Auf Antrag wird bei Vorliegen einer Pflegestufe

  • die einmalige Aufschaltgebühr mit einem Betrag von 10,49 € und
  • die monatliche Grundgebühr mit einem Betrag von monatlich 18,36 €

durch die Pflegekasse unterstützt.

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